Dr. Zehnder-Zimmermann-Stipendienfonds
Der Dr. Zehnder-Zimmermann-Stipendienfonds der Bürgergemeinde Neuheim entrichtet jährlich Stipendien an Jugendliche und Erwachsene Neuheimer Bürgerinnen und Bürger.
Stipendienberechtigt sind unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen im Kanton Zug wohnhafte Neuheimer Bürgerinnen und Bürger, welche:
Die Vollendung des ersten Studien- oder Lehrjahres wird vorausgesetzt.
Gesuche um Ausrichtung von Stipendien sind bis spätestens 15. November des laufenden Jahres an folgende Adresse einzureichen:
Anmeldeformulare können bei der:
Bürgergemeinde Neuheim
Bürgerkanzlei
Dorfplatz 3
6345 Neuheim
Tel. 041 755 22 05
E-Mail: kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch
bezogen oder direkt von dieser Seite heruntergeladen werden.
Dem Gesuch sind beizulegen:
Stipendien-Richtlinien
Stipendien-Antrags-Formular
Stiftungs-Urkunde
Bürgergemeinde Neuheim
Kanzlei
Dorfplatz 3
6345 Neuheim
kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch
Telefon: 041 755 22 05
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Absprache