Dr. Zehnder-Zimmermann-Stipendienfonds


Der Dr. Zehnder-Zimmermann-Stipendienfonds der Bürgergemeinde Neuheim entrichtet jährlich Stipendien an Jugendliche und Erwachsene Neuheimer Bürgerinnen und Bürger.

Stipendienberechtigt sind unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen im Kanton Zug wohnhafte Neuheimer Bürgerinnen und Bürger, welche:

 

  • eine Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung absolvieren
  • den überobligatorischen Teil einer Mittelschule besuchen
  • an einer Hochschule oder Universität studieren
  • Weiterbildungsschulen (z.B. landwirtschaftliche Schulen, Technikum, höhere Fachschulen und dergleichen) besuchen

Die Vollendung des ersten Studien- oder Lehrjahres wird vorausgesetzt.

Gesuche um Ausrichtung von Stipendien sind bis spätestens 15. November des laufenden Jahres an folgende Adresse einzureichen:




Anmeldeformulare können bei der:


Bürgergemeinde Neuheim

Bürgerkanzlei

Dorfplatz 3

6345 Neuheim


Tel. 041 755 22 05

E-Mail: kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch


bezogen oder direkt von dieser Seite heruntergeladen werden.



Dem Gesuch sind beizulegen:


  • Lernende in einer Berufsausbildung: Kopie des Lehrvertrags
  • Übrige Schüler/innen und Studierende: eine Bestätigung der besuchten Schule und die letzten Schulzeugnisse
  • Studierende an Hochschulen und Universitäten: eine Bestätigung der besuchten Vorlesungen



Stipendien-Richtlinien

 

Stipendien-Antrags-Formular

  

Stiftungs-Urkunde

 
 

 Bürgergemeinde Neuheim
 Kanzlei
 Dorfplatz 3
 6345 Neuheim


 kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch
 Telefon: 041 755 22 05

 Öffnungszeiten:
 nach telefonischer Absprache