Wir möchten Sie auf ein neues online-Formular «Prüfung der Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug» aufmerksam machen, das auf der Webseite des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zur Verfügung steht und ab sofort von allen Personen ausgefüllt werden muss, die das ordentliche Einbürgerungsverfahren starten möchten.
Neu ist der grösste Teil der Formulare nur noch digital auszufüllen, weitere Details sind auf der Seite des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes ersichtlich.
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (zg.ch)
Bürgergemeinde Neuheim
Kanzlei
Dorfplatz 3
6345 Neuheim
kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch
Telefon: 041 755 22 05
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Absprache